Ob Sie Ihre Terrassenüberdachung selber bauen oder in Auftrag geben: Unter welchen Umständen in Österreich Ihre Terrassenüberdachung einer Genehmigung bedarf, hängt vom konkreten Standort ab, an dem sie umgesetzt werden soll. Außerdem gibt es noch einige weitere rechtliche Aspekte, die bei der Realisierung Ihrer überdachten Terrasse zählen.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung – das sollten Sie wissen!
Nicht wenige möchten sich den Traum einer überdachten Terrasse erfüllen. Statt dem Sonnensegel oder einer Markise soll es mitunter dann aber auch etwas Robusteres sein – etwa eine baulich umzusetzende, fixe Terrassenüberdachung aus Holz oder einem anderen Material. Doch welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften gilt es bei der Verwirklichung eines solchen Projekts zu berücksichtigen, um Bußgelder oder gar einen Rückbau zu vermeiden?
Wann etwa eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt stark vom individuellen Bauvorhaben, aber auch von örtlichen Richtlinien ab. In diesem Artikel erfahren Sie einige Dinge, die Sie konkret in Österreich und Deutschland bei der Planung Ihrer Terrassenüberdachung berücksichtigen sollten.
Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Österreich
Terrassendach in Österreich – genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei?
Ob Sie eine Terrassenüberdachung-Baugenehmigung brauchen oder nicht, ist in Österreich nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern kann auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Da auch vermeintlich geringfügige äußerliche Veränderungen an einem bereits bestehenden Gebäude wie einem Reihenhaus mitunter genehmigungspflichtig sind, sollten Sie unbedingt vorab mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufnehmen.
Eine erste Orientierung zu den geltenden Bauvorschriften kann Ihnen die Landesbauordnung bieten – hierin sind bereits zentrale Vorgaben betreffend die Bauordnung in Ihrem Bundesland zu finden. Diese sind auf jeden Fall einzuhalten und regeln etwa die Art der verwendeten Baustoffe, Mindestabstände oder auch Bestimmungen aus dem Brandschutz. Zusätzlich kann auf Gemeindeebene noch ein Bebauungsplan bestehen, in dem hinterlegt ist, wie und wo etwa ein Gartenhaus oder ein Carport errichtet werden darf.
Grundsätzlich gibt Ihnen die Höhe der geplanten freistehenden Terrassenüberdachung einen ersten Aufschluss darüber, ob Sie diese von der Baubehörde genehmigen lassen müssen. In den unterschiedlichen Bundesländern ist dies unter anderem in den geltenden Landesbauordnungen festgelegt – ausgehend von einer Service-Seite des Bundes sind genauere Informationen für einzelne Bundesländer jeweils abrufbar.
Das brauchen Sie für Ihren Bauantrag
Sollte sich herausstellen, dass Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie einen entsprechenden Bauantrag stellen. Dieser kann je nach Bauort unterschiedliche Unterlagen beinhalten müssen – unter anderem:
- Formular für den Bauantrag
- Beschreibung des geplanten Baus
- Grundriss (Bauzeichnung) sowie Ansichten des geplanten Baus
- Statik
- ein simpler Lageplan des zu bebauenden Grundstücks, den Sie vom Katasteramt erhalten
- Baugenehmigungsverfahren, unterschrieben vom:von der Entwurfsverfasser:in
- Baugenehmigungsverfahren betreffend die Statik, unterschrieben vom:von der Aussteller:in der Statik
Was es sonst noch in Österreich zu beachten gilt
Auf jeden Fall sollten Sie mit Nachbar:innen und Besitzer:innen der Nachbargrundstücke über Ihre Pläne sprechen. Gegebenenfalls kann es auch notwendig oder zumindest sinnvoll sein, um ein schriftliches Einverständnis zu bitten – etwa, wenn sich das geplante Bauwerk nahe einer Grundstücksgrenze befinden soll.
Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Deutschland
Ähnlich wie in Österreich ist die Genehmigungspflicht von Terrassenüberdachungen auch in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Vielmehr ist neben den konkreten Maßnahmen Ihres Bauvorhabens auch wichtig, in welchem Bundesland Sie dieses umsetzen möchten. Trotzdem gibt es einige Anhaltspunkte, die Sie – egal in welchem Bundesland Sie Ihre Terrasse vor Sonne, Wind, Regen und Schnee schützen wollen – beachten sollten.
Terrassenüberdachung – Baugenehmigung in Deutschland notwendig?
Wie bereits angeklungen, sind die genauen Umstände, ob Sie für eine Terrassenüberdachung in Deutschland einen Baugenehmigung brauchen, vom Bauort abhängig. Denn bis auf das Bauplanungsrecht können einzelne Vorschriften durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob Ihre Terrassenüberdachung in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder im Saarland stehen soll. Unter anderem sind nämlich die sogenannten Freibeträge jeweils anders geregelt – jene Ausmaße also, die Ihr Bauvorhaben annehmen kann, ohne dass Sie dafür schon von Vornherein eine Genehmigung brauchen.
Nicht nur hierin unterscheiden sich jedoch die Vorgaben für die Realisierung einer Terrassenüberdachung – und zwar auch unterhalb der Länderebene. Es lohnt sich daher, vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu treten. Welche das in Ihrem konkreten Fall ist und wie Sie diese kontaktieren können, ist etwa auf dieser Info-Seite zusammengefasst.
Was Sie für eine Terrassenüberdachung in Deutschland sonst noch beachten sollten
Dass aufgrund der Ausmaße Ihres Bauvorhabens keine Genehmigungspflicht zu bestehen scheint, heißt aber auch in Deutschland nicht, dass Sie einfach drauflos bauen sollten. Wenden Sie sich auf jeden Fall an jemanden mit der notwendigen Fachexpertise und werden Sie mit Ihrem Bauvorhaben bei der für Sie zuständigen Stelle vorstellig. Außerdem sollten Sie sich etwaige Auskünfte dort – etwa die Bestätigung, dass Sie keine Genehmigung brauchen – schriftlich bestätigen lassen.
Um Ungemach vorzubeugen, sollten Sie auch mit eventuellen Nachbar:innen Rücksprache halten – unter Umständen ist deren schriftliches Einverständnis für Ihre Terrassenüberdachung einzuholen.
Der STROHBOID Pavillon als Terrassenüberdachung – das gilt es zu beachten
In der breiten Auswahl an nachhaltigen, stilvollen Outdoor-Lösungen findet sich auch eine Terrassenüberdachung in Form eines Pavillons im Produktportfolio von STROHBOID. In unterschiedlichen Größen erhältlich, ist der STROHBOID Pavillon bestens geeignet, um bislang brachliegende Freiflächen ganzjährig nutzbar zu machen – und das sowohl für den Privatbereich als auch als zur höheren Umsatzstabilität für Gastronom:innen, Hoteliers oder Campingplatzbetreiber:innen.
Neben dem Beachten lokaler Bestimmungen und örtlicher Gegebenheiten wie die Nähe zum Nachbargrundstück sind die Ausmaße des Pavillons mit den auf Bundeslandebene geregelten Freibeträgen abzugleichen. In manchen Fällen kann das Einholen einer Baugenehmigung aber auch umgangen werden, indem etwa eine STROHBOID Lounge auf einem Anhänger aufgebaut wird, sodass diese mobil wird, oder aber der Bau als mobil bzw. temporär deklariert wird, wobei es hier sein kann, dass er nach einer bestimmten Zeit auch wieder abgebaut werden muss (bevor er wieder aufgebaut wird).
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Fazit: Sich vorab zu informieren lohnt sich
Es zeigt sich, dass das Bauordnungsrecht doch eine komplexe, dazu noch uneinheitlich geregelte Materie ist, bei der Laien schnell den Überblick verlieren können. Es lohnt sich deshalb, vorab Fachhilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall das für Sie zuständige Amt aufsuchen und auch mit Ihren Nachbar:innen Rücksprache über Ihr Bauvorhaben halten.
Ein kleiner Tipp zum Abschluss: Lassen Sie sich Auskünfte, Bestätigungen und Einverständnisse schriftlich geben – so vermeiden Sie zukünftige Unklarheiten und können sich auch in Zukunft unbehelligt über Ihre Terrassenüberdachung freuen.
Beachten Sie: Alle Angaben in diesem Beitrag sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtssicherheit. Bei einem konkreten Bauvorhaben sollten Sie sich deshalb vorab direkt bei der für Sie zuständigen Stelle informieren.
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